Unser Service-Telefon

Fachgerechte Entsorgung von Abscheider‐Rückständen 

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (nach § 56 KrWG und WHG) ist RESTOil bestens gerüstet, um Ihnen den vollständigen Service für Ihren Ölabscheider zu bieten. Wir übernehmen neben der Wartung und Generalinspektion von Ölabscheidern auch die Reinigung sowie den Transport und die Entsorgung der Ölabscheiderinhalte. Dazu verfügen wir sowohl über modernste GGVS‐/ADR‐Entsorgungsfahrzeuge als auch über eine chemisch‐physikalische Anlage zur Aufbereitung, die nach BImSchG genehmigt ist und mit der besten verfügbaren Technik arbeitet – inklusive eANV

Fachgerechte Entsorgung Ölabscheider Rückständen

Entsorgung der Ölabscheiderinhalte:

Kosten gering halten Kosteneffizienz durch Dienstleistung 

Eine eigene Anlage für die Entsorgung der Rückstände aus einem Ölabscheider ist für kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der hohen Investitions‐ und Betriebskosten in der Regel nicht wirtschaftlich umsetzbar. Der Service von RESTOil ist in diesen Fällen die perfekte Lösung, um eine Abscheideranlage kosteneffizient in Betrieb zu nehmen und halten. Bei uns bekommen Sie alle notwendigen Maßnahmen zuverlässig und aus einer Hand – ausgeführt von fachkundigem Personal und mit voller Rechtssicherheit. 

Entsorgung ohne Rückstände 

Saubere Trennung, umweltschonende Entsorgung 

Dank unserer modernen Saug‐Druck‐Tankfahrzeuge mit integrierter Wasserrückgewinnung kann das Wasser aus dem Ölabscheider nach der Reinigung direkt wieder darin verwendet werden. Zurück bleibt die sogenannte Öl‐Wasser‐Phase, die als gefährlicher Abfall zu deklarieren und deshalb vollständig zu Entsorgen ist. Als gefährliche Abfälle dürfen diese Stoffe nur in zugelassenen Behandlungsanlagen entsorgt werden. In unserer chemisch‐physikalischen Aufbereitungsanlage werden Öl und andere Rückstände vollständig analysiert und anschließend mit einem auf sie abgestimmten Verfahren unschädlich gemacht. 

Entleerung und Entsorgung gemäß DIN‐Normen

Entleerung und Entsorgung gemäß DIN‐Normen

Vollständige Berücksichtigung aller Rechtsvorschriften 

Nach DIN 1999–100 hat eine Entleerung und Reinigung eines Ölabscheiders immer dann zu erfolgen, wenn die Hälfte des Schlammfangvolumens oder 80 % der Ölspeichermenge im Abscheider erreicht wird oder (bei Leichtflüssigkeitsabscheidern) das erforderliche Rückhaltevolumen in der Abscheideranlage erreicht ist. Grundvoraussetzung dafür ist die monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen in Verbindung mit einer halbjährlichen Wartung sowie einer Generalinspektion alle fünf Jahre. 

Service für Leichtflüssigkeitsabscheider

Wir bieten konkrete Lösungen auch für 

Bauhof / Feuerwehr

KFZ‐Werkstatt

Tankstelle

Waschanlage und SB‐Waschplatz

Service für Leichtflüssigkeitsabscheider