Kühlschmierstoffe werden hauptsächlich in der Metallindustrie verwendet, meist bei spanenden Arbeiten. KSS verhindern das Heißlaufen von Werkzeugen und spülen Abrieb (Span) aus der Bearbeitungszone. Selbst bei guter Pflege verlieren KSS mit der Zeit ihre Gebrauchseigenschaften und müssen ersetzt werden.
Verbrauchte KSS werden als Sonderabfälle eingestuft. Deshalb muss bei der Entsorgung dieses Abfalls eine Reihe von gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Unterschiedliche Metallbearbeitungsverfahren erfordern naturgemäß unterschiedliche Kühlschmierstoffe. Grundsätzlich werden wassermischbare und nicht wassermischbare KSS unterschieden.
Wassermischbare Varianten dienen hauptsächlich zur Kühlung. Dem Wasser zugesetztes Öl garantiert dabei eine zuverlässige Schmierung. Für die stabile Vermischung von Wasser und Öl sorgt ein sogenannter Emulgator. Wasser, Öl und Emulgator bilden zusammen eine sogenannte Emulsion, auch Bohrmilch genannt. Um Bakterienbefall und Korrosion zu vermeiden und um erforderliche chemische und physikalische Eigenschaften der Emulsion gewährleisten zu können, wird sie zumeist mit Zusatzstoffen versetzt. Diese werden als Additive bezeichnet.
Nicht wassermischbare KSS werden vordergründig zur Schmierung verwendet. Die dadurch bewirkte Verringerung der Reibung führt zur Reduzierung der Wärmeentwicklung. Nicht wassermischbaren KSS werden auf der Basis von Mineralölen oder Pflanzenölen hergestellt und ebenfalls mit Additiven versetzt, um die benötigten Gebrauchseigenschaften sicherzustellen.
Die Entsorgung der wassermischbaren Kühlschmierstoffe erfordert eine chemisch‐physikalische Behandlung. Mit dieser Technik wird das Wasser vom Rest abgetrennt. Da eine innerbetriebliche Spaltung der Emulsion erst ab mehr als 1.000 m³ Abfall pro Jahr wirtschaftlich zu betreiben ist, brauchen vor allem mittelständische stahl‐ und metallverarbeitende Betriebe eine kostengünstige und dennoch rechtssichere Lösung für die Entsorgung von KSS. Genau diese Lösung bietet RESTOil.
RESTOil verfügt über eine eigene chemischphysikalische Aufbereitungsanlage, die nach BImSchG genehmigt ist und die mit der besten verfügbaren Technik arbeitet, um verbrauchte Kühlschmierstoff‐Emulsionen sicher zu entsorgen. Gemäß der entsprechenden Richtlinie erfolgt der Entsorgungsnachweis ausschließlich mittels elektronischem Abfallnachweisverfahren (eANV) – Rechtssicherheit inklusive.
Wer Kühlschmierstoffe entsorgen will, muss in der Europäischen Union und in Deutschland strenge gesetzliche Vorschriften beachten. Die Regeln sind erforderlich, um den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz zuverlässig einzuhalten. Die Grundlage für die einzelnen Regelungen bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Darin ist festgehalten, wer Abfälle entsorgen darf und wie das zu erfolgen hat. Auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bauen zahlreiche Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf.
Wichtig ist, dass die KSS‐Entsorgung nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden darf, von denen ein Nachweis über die fachgerechte Abfallentsorgung erbracht werden muss. Einzelheiten und konkrete Maßnahmen beschreibt die VDI‐Richtlinie: VDI 3397 Blatt 3 mit dem Titel „Entsorgung von Kühlschmierstoffen“. Darin sind die zutreffenden rechtlichen Vorschriften und die möglichen Verfahren zur Abfallbehandlung erläutert. Außerdem leistet diese Richtlinie eine wertvolle Hilfestellung für die Entwicklung betrieblicher Konzepte zur Entsorgung.
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