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Umweltgerechte Entsorgung von Ölabscheiderinhalten mit RESTOil

Annahme und Entsorgung von Ölabscheiderinhalten

In unserer Anlage verwerten wir aus dem Einzugsgebiet Bayern, Baden Würtemberg, Hessen und Sachsen:

  • Ölabscheideranlagen und Sandfanganlagen
  • Ölgemischen und Wassergemischen
  • Ölschlämmen

 

Diese Rückstände werden entsorgt und in unserer Abwasser-Behandlungs-Anlage in Geiersthal kontrolliert verwertet.

  • Verwertungsanlage genehmigt nach BImSchG
  • Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV

 

Umfangreicher Service und Vorteile für unseren Kunden:

  • Überregionale Sammelentsorgungsnachweise
  • Zeitnahe Abwicklung Ihres Auftrags
  • Nahezu unbegrenzte Kapazität
  • Zugelassener Verwerterstatus für Ihre Abfälle
  • Flexibele Entsorgungszeiten nach Ihren Vorstellungen
Entsorgung von Ölabscheiderinhalten mit RESTOil

ölverunreinigte Abwässer für die Umwelt unschädlich machen

Mineralische Öle enthalten eine ganze Reihe giftiger Stoffe, vor allem aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol und seine Abkömmlinge) sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW). All diese Stoffe sind nur schwer abbaubar und schädigen die im Wasser leben­den Mikroorganismen. Dadurch verhindern sie die „Selbstreinigung“ des Wassers und können sich deshalb im menschlichen Körper ablagern und zu Vergiftungen mit entsprechenden Langzeitschäden führen.

Die chemisch-physikalische Behandlungsanlage von RESTOil ist darum genau der richtige Ort für die umweltverträgliche Entsorgung. Mehrere Zehntausend Tonnen ölhaltige Abfälle jährlich können wir fachgerecht verwerten.

Gesetzliche Verpflichtung zur Entsorgung von Abscheiderinhalten.

Die fachgerechte Entsorgung und anschließende Aufbereitung von Abscheiderinhalten ist gesetzlich geregelt. Diese gefährlichen Abfälle dürfen nur in einer dafür speziellen genehmigten Anlage verwertet werden.

Der RESTOil-Service für die Verwertung:

  • RESTOil arbeitet mit einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage auf dem neuesten Stand der Technik.
  • RESTOil liefert beste Ergebnisse bei der Umwandlung oder Zerstörung der Schadstoffe.
  • RESTOil garantiert Rechtssicherheit bei der Abgabe bzw. Entsorgung durch eANV.
     

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Entsorgung? Dann kontaktieren Sie uns einfach direkt.

RESTOil-Service für die Verwertung

FAQ - Fragen und Antworten zu Entsorgung von Ölabscheiderinhalten

Fragen und kurze leicht verständliche Antworten zu Entsorgung von Ölabscheiderinhalten

Was sind die gesetzlichen Anforderungen für die Entsorgung von Ölabscheiderinhalten?

Die Entsorgung von Ölabscheiderinhalten unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Diese Abfälle gelten als gefährlich und dürfen nur in speziell genehmigten Anlagen verwertet werden. Die RESTOil GmbH & Co. KG RLP stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, indem sie über eine genehmigte Verwertungsanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfügt. Zudem ist das Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zertifiziert. Dies garantiert eine rechtssichere und umweltverträgliche Entsorgung.

Warum ist die umweltgerechte Entsorgung von Ölabscheiderinhalten wichtig?

Die umweltgerechte Entsorgung von Ölabscheiderinhalten ist entscheidend, um die Umwelt vor schädlichen Stoffen zu schützen. Mineralische Öle enthalten giftige Stoffe wie aromatische Kohlenwasserstoffe und chlorierte Kohlenwasserstoffe, die schwer abbaubar sind und die Selbstreinigung des Wassers verhindern. Diese Stoffe können sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern und langfristige Schäden verursachen. Eine fachgerechte Entsorgung in einer spezialisierten Anlage verhindert diese Risiken und schützt die im Wasser lebenden Mikroorganismen.

Wie funktioniert die chemisch-physikalische Behandlung von Ölabscheiderinhalten?

Die chemisch-physikalische Behandlung von Ölabscheiderinhalten erfolgt in einer speziell dafür ausgelegten Anlage. Bei RESTOil wird diese Behandlung auf dem neuesten Stand der Technik durchgeführt. Der Prozess umfasst die Umwandlung oder Zerstörung der Schadstoffe, um die Abwässer für die Umwelt unschädlich zu machen. Dabei werden mehrere zehntausend Tonnen ölhaltiger Abfälle jährlich fachgerecht verwertet. Diese Methode gewährleistet eine umweltverträgliche Entsorgung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

Welche Vorteile bietet die RESTOil GmbH & Co. KG RLP bei der Entsorgung von Ölabscheiderinhalten?

Die RESTOil GmbH & Co. KG RLP bietet zahlreiche Vorteile bei der Entsorgung von Ölabscheiderinhalten. Dazu gehören eine nahezu unbegrenzte Kapazität und flexible Entsorgungszeiten, die sich nach den Vorstellungen der Kunden richten. Das Unternehmen garantiert eine zeitnahe Abwicklung der Aufträge und bietet überregionale Sammelentsorgungsnachweise. Als zugelassener Verwerter stellt RESTOil sicher, dass die Entsorgung rechtssicher und umweltgerecht erfolgt. Die moderne chemisch-physikalische Behandlungsanlage sorgt zudem für beste Ergebnisse bei der Schadstoffumwandlung.

Welche Regionen werden von der RESTOil GmbH & Co. KG RLP bedient?

Die RESTOil GmbH & Co. KG RLP bedient ein umfangreiches Einzugsgebiet, das die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen umfasst. In diesen Regionen werden die Rückstände gesammelt und in der Abwasser-Behandlungs-Anlage in Geiersthal kontrolliert verwertet. Diese überregionale Abdeckung ermöglicht es, eine große Menge an ölhaltigen Abfällen umweltgerecht zu entsorgen. Kunden aus diesen Bundesländern profitieren von der Expertise und den umfassenden Dienstleistungen von RESTOil.

Welche Arten von Abfällen können bei RESTOil entsorgt werden?

Bei RESTOil können verschiedene Arten von Abfällen entsorgt werden, darunter Ölabscheiderinhalte, Bohrschlamm und Kühlschmierstoffe. Das Unternehmen bietet auch die Entleerung und Reinigung von Regenrückhaltebecken an. Die chemisch-physikalische Behandlungsanlage ist darauf ausgelegt, eine Vielzahl von ölverunreinigten Abwässern umweltgerecht zu behandeln. RESTOil ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert und bietet eine rechtssichere Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle.

Wie garantiert RESTOil die Rechtssicherheit bei der Entsorgung von Ölabscheiderinhalten?

RESTOil garantiert die Rechtssicherheit bei der Entsorgung von Ölabscheiderinhalten durch die Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Entsorgung ordnungsgemäß dokumentiert ist. RESTOil ist als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zertifiziert, was zusätzliche Sicherheit bietet. Die Verwertungsanlage ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt, was die Einhaltung aller relevanten Vorschriften gewährleistet.

Welche Technologien setzt RESTOil zur Behandlung von Ölabscheiderinhalten ein?

RESTOil setzt modernste Technologien zur Behandlung von Ölabscheiderinhalten ein, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Die chemisch-physikalische Behandlungsanlage ist auf dem neuesten Stand der Technik und ermöglicht die effektive Umwandlung oder Zerstörung von Schadstoffen. Diese fortschrittlichen Technologien sorgen dafür, dass die Abwässer für die Umwelt unschädlich gemacht werden. RESTOil kann dadurch mehrere zehntausend Tonnen ölhaltiger Abfälle jährlich fachgerecht verwerten und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Warum ist Restoil GmbH & Co. KG RLP die beste Wahl für die Entsorgung von Ölabscheiderinhalten?

Die Restoil GmbH & Co. KG RLP ist die beste Wahl für die Entsorgung von Ölabscheiderinhalten, weil sie über eine moderne chemisch-physikalische Behandlungsanlage verfügt, die auf dem neuesten Stand der Technik ist. Das Unternehmen bietet eine nahezu unbegrenzte Kapazität und flexible Entsorgungszeiten, die auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantiert RESTOil die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und bietet rechtssichere Entsorgungsprozesse. Die überregionale Abdeckung und die umfassenden Dienstleistungen machen RESTOil zu einem zuverlässigen Partner für die umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen.